SO KÖNNEN SIE PROFITIREREN
Eine Teilung Ihres Grundstücks bietet Ihnen große profitable Potenziale. Welche diese genau sind und wie diese zu Ihrer vollsten Zufriedenheit ausgelotet werden könne, zeigen wir Ihnen im folgenden Abschnitt. Grundsätzlich muss ein im Grundbuch eingetragenes Grundstück nicht stets in der eingetragenen Größe erhalten bleiben. Dementsprechend kann sich die Grundstücksfläche ändern. Hierbei kann sich die eingetragene Grundstücksfläche verkleinern oder vergrößern. Eine grundlegende Berechtigung bezüglich der Durchführung bezieht sich in Deutschland auf die Vermessungs- und Katasterverwaltung und auch auf öffentlich bestellte Vermessungsingenieure.
RECHTLICHE UMSETZUNG
Grundsätzlich sind alle Grundstücke im Grundbuch verzeichnet. Dort haben sie eine entsprechende Nummer und werden mit ihrer Größe und Lage knapp aufgeführt. Wie bereits beschrieben muss dieses nicht in einer eingetragenen Größe erhalten bleiben. Die Grundstücksfläche kann sich entsprechend ändern. Die Veränderung des Grundstücks muss entsprechend im Grundbuch vermerkt werden.
TECHNISCHE UMSETZUNG
Die neu entstehenden Grundstücke müssen entsprechend abgemessen werden. Dies kann sowohl die Vermessungs- und Katasterverwaltung als auch öffentlich bestellte Vermessungsingenieure vornehmen. Sobald die Grundstücke vermessen wurden, erhält der Grundstückseigentümer einen Auszug aus dem Veränderungsnachweis. Die entsprechende Eintragung der neu zu bildenden Grundstücke erfolgt im Grundbuch ausschließlich, wenn dieser Nachweis vorgelegt wird.

„Wir verhelfen Ihrem Grundstück zu neuem Glanz“
SIE HABEN FRAGEN?
Sollten wir nicht ganzheitlich Ihre Aspekte aufgenommen haben, können Sie sich gerne mit Ihrer spezifischen Frage an uns wenden. Wir werden Ihnen dazu Rede und Antwort stehen! Um unseren Kunden und Interessenten eine unkomplizierte Kontaktaufnahme ermöglichen zu können, führen wir weiter unten ein entsprechendes Formular auf. Über dieses wird Ihr Anliegen direkt an uns weitergeleitet. Dementsprechend können Sie uns gerne Ihre Thematik näherbringen, sodass wir Ihnen eine qualifizierte Antwort geben können. Wir freuen uns auf Ihre Anmerkung!